Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage
Unsere Lieferungen und Leistungen betreffen Naturprodukte; ihr Erfolg ist zu wesentlichen Teilen von der richtigen Verarbeitung bzw. Pflege durch den Kunden und seine Beauftragten abhängig. Wir unterstützen diese mit unseren Betreuungs- und Beratungsleistungen, können jedoch naturgemäss perfekte und absolut makellose Resultate nicht allein durch unsere Leistung garantieren.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle unseren Leistungen und Lieferungen in der Schweiz. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden. Verbindet der Kunde seine Bestellung mit seinen eigenen AGB, gelten nur die mit unseren AGB übereinstimmenden Bestimmungen. Bezüglich divergierender Bestimmungen ist in diesem Fall zwischen den Parteien eine schriftliche Regelung zu treffen.
2. Offerten
Die Gültigkeitsdauer unserer Offerten beträgt 90 Tage. Nachgewiesene Preissteigerungen unserer Lieferanten während dieser Frist bleiben in jedem Fall vorbehalten und sind vom Kunden zu tragen.
Die Annahme der Offerte durch den Kunden ist erfolgt, wenn der Kunde dies mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erklärt. Wenn der Kunde später eine Änderung wünscht, sind wir an die Bedingungen der ursprünglichen Offerte nicht mehr gebunden, sondern erstellen eine neue Offerte.
3. Termine
Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen innert den Terminen gemäss Offerte zu erbringen und der Kunde ist verpflichtet, diese zur vereinbarten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Diese Termine verschieben sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Parteien liegen (höhere Gewalt), wie Naturereignisse (insbesondere missliche Witterungsbedingungen), Krieg, Epidemien, Unfälle oder Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, ver-spätete oder fehlerhafte Zulieferung u.ä.
4. Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung unserer Leistungen bzw. Lieferungen ist die Auftragsbestätigung bzw. die angenommene Offerte massgebend. Wenn kein besonderer Erfüllungsort vereinbart ist, gilt die Bereitstellung an unserem Sitz als Lieferung. Nutzen und Gefahr gehen, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit dem Abgang der Waren auf den Kunden über. Der Kunde prüft unsere Lieferung und hat uns allfällige Mängel innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Lieferung als genehmigt und ist termingerecht zu bezahlen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung; die jeweils geltende Mehrwertsteuer trägt der Kunde. Wir tragen die Kosten für Messen, Wägen, Verpackung und Bereitstellung, der Kunde die Kosten für die Prüfung der Ware.
Der Kunde ist verpflichtet, ohne anders lautende Vereinbarungen, innerhalb von 30 Tagen nach der Leistungserbringung bzw. Lieferung zu bezahlen. Dieser Zahlungstermin ist ein fester Verfalltag gemäss Art. 102 Abs. 2 OR (Verzug ohne Mahnung).
Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, sind wir berechtigt,
• alle Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen oder
• unsere Leistungen einzustellen oder
• für alle ausstehenden Forderungen Sicherstellung zu verlangen oder
• noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Wenn die Sicherheitsleistung bzw. die Zahlung auch nach Ablauf einer kurzen Nachfrist nicht erbracht werden, können wir vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert worden sind. Wir sind zudem berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
6. Gewährleistung
Wir verpflichten uns zur Sorgfalt und zur Erbringung unserer Leistungen und Lieferungen in guter Qualität. Wir verpflichten uns weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise unserer Mitarbeiter. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr.
Im Falle von Mängeln gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die wir nicht beeinflussen können, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingrif-fe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete oder fehlende Pflege und extreme Witterungseinflüsse. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Auftragswert (Rechnungsbetrag bzw. Teilbetrag, der dem bemängelten Lieferungs- bzw. Leistungsteil entspricht). Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden bzw. sonstige Vermögensschäden des Kunden.
7. Informationspflicht
Unsere Kunden und wir machen sich gegenseitig rechtzeitig auf besondere sachliche Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche und andere Bestimmungen aufmerksam, soweit diese für die Anwendung und den Gebrauch unserer Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien gegenseitig rechtzeitig über Hindernisse, die die Erfüllung des Vertrags in Frage stellen oder zu unzweckmässigen oder unerwünschten Ergebnissen führen könnten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von SWISS GREEN Sportstättenunterhalt AG und es gilt schweizerisches Recht.